CSS muss Krankenzusatzversicherten Prämien rückerstatten
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schliesst ein Enforcementverfahren gegen die in der Krankenzusatzversicherung tätige Gesellschaft der CSS-Gruppe ab. Das Verfahren förderte Mängel im Geschäft mit externen Vermittlern zu Tage und zeigte auf, dass die CSS Versicherung AG Teile der Vertriebs- und Verwaltungskosten gruppenintern einseitig zulasten der Zusatzversicherten verteilt. Die FINMA ordnet an, überhöhte Prämien im Umfang von 129 Millionen Franken den betroffenen Zusatzversicherten rückzuerstatten.
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