Schweiz liefert einen früheren Banker nicht an Russland aus
BStGer – Ein Russischer Ex-Banker wird wegen der aktuellen politischen Situation doch nicht an sein Heimatland ausgeliefert. Dies geht aus einem Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor. Nun will der Mann für das vorangegangene Verfahren eine Entschädigung. (Urteil RR.2022.73)
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