Pfleger wegen Schändung zu Freiheitsstrafe verurteilt
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Pflegers wegen Schändung bestätigt, der einer krebskranken Patientin ohne Grund an die Brüste fasste. Die Frau verstarb, bevor sie persönlich von den Strafbehörden befragt werden konnte. Die Gerichte mussten sich deshalb auf die Aussagen Dritter stützen. (Urteil 6B_1403/2021)
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