Leichte Lockerung der Haftbedingungen für einen Islamisten
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde eines Irakers teilweise gutgeheissen, der sich bis zum Vorliegen eines definitiven Urteils in Sicherheitshaft befindet. Der Mann wurde im Mai 2017 festgenommen. Im April 2021 wurde Einzelhaft angeordnet. Neu darf er unter Aufsicht Kontakt zu seinem Adoptivsohn und seiner Mutter pflegen. (Beschlüsse BH.2021.8 und BH.2022.1)
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