Klima-Demo: Berufungsprozess muss öffentlich stattfinden
BGer – Das Kantonsgericht Waadt muss den Berufungsprozess zur Teilnahme an einer Klima-Demonstration in Lausanne im Dezember 2019 öffentlich abhalten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde zweier Angeklagter gutgeheissen. Das Kantonsgericht hatte das Verfahren schriftlich geführt. Das ist laut Bundesgericht nicht zulässig. (Urteile 6B_752/2022 und 6B_761/2022)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare