Gestaltungsplan Hardturm-Stadion: Stimmrechtsbeschwerden abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist zwei Beschwerden im Zusammenhang mit der Volksabstimmung in der Stadt Zürich über den «Gestaltungsplan Areal Hardturm-Stadion» ab. Das Recht der Stimmberechtigten auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe wurde bei der Abstimmung vom September 2020 nicht verletzt. (Urteile 1C_468/2021 und 1C_473/2021)
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