Frühere SBB-Mitarbeiter wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat im abgekürzten Verfahren drei frühere Mitarbeiter der SBB wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung und ungetreuer Amtsführung zu bedingten Freiheitsstrafen von 15, 17 beziehungsweise 18 Monaten verurteilt. Ein weiterer Mittäter erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Die Männer zweigten von der SBB rund 3,2 Millionen Franken ab. (Urteil SK.2022.10)
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