Eizellenspende verraten: Persönlichkeitsrecht von Ehepaar verletzt
BGer – Eine Frau ist zu Recht wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt worden, weil sie gegenüber Dritten erzählte, dass das Kind von Bekannten mit ihrer Eizelle gezeugt wurde. Dies hat das Bundesgericht entschieden und ein Urteil des Zürcher Obergerichts bestätigt. (Urteil 5A_817/2021)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare