Beschlüsse der UBI zu Abstimmungssendungen
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag der Fernsehsendung «Mise au Point» von RTS über den Hass im Abstimmungskampf zum Covid-19-Gesetz gutgeheissen. Die erhöhten Sorgfaltspflichten im Vorfeld von Volksabstimmungen wurden nicht eingehalten. Andere Beschwerden gegen Publikationen von RTS und SRF erachtete die UBI dagegen als unbegründet und wies diese ab.
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