Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung
An seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 hat der Bundesrat die Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung genehmigt. Mit dieser Anpassung soll der Zuschlag für die ratenweise Zahlung der Unfallversicherungsprämien an die veränderten Marktverhältnisse angepasst werden. Damit werden die Arbeitgeber entlastet. Die Änderung wird per 1. Januar 2023 in Kraft treten.
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