Urteile zu Fahrdienst «Uber» und Essenslieferdienst «Uber Eats»
BGer – Das Bundesgericht fällt zwei Urteile jeweils in Bezug auf den Fahrdienst «Uber» und den Essenslieferdienst «Uber Eats». Gemäss Bundesgericht hat das Kantonsgericht Genf bezüglich des Fahrdienstes nicht willkürlich entschieden, wenn es von einem Arbeitsverhältnis der in Genf tätigen Uber-Fahrer zu «Uber B. V.» ausgeht. Das Bundesgericht weist die entsprechende Beschwerde ab. In Bezug auf den Essenslieferdienst kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Kuriere zwar als Angestellte zu betrachten sind, indessen kein Vertrag zum Personalverleih mit den Restaurants besteht. Es heisst diese Beschwerde gut. (Urteile 2C_575/2020 und 2C_34/2021)
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