Internationale Amtshilfe in Steuersachen an Russland sistiert
BGer – Im aktuellen Kontext des Krieges in der Ukraine wird ein Verfahren zu einem russischen Amtshilfeersuchen in Steuersachen mit Verfügung der Präsidentin der zuständigen Abteilung vorerst bis Ende September 2022 ausgesetzt. Anschliessend wird die Situation neu zu prüfen sein. (Urteil 2C_219/2022)
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