Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht des europäischen Anti-Folter-Ausschusses
Die überwiegende Mehrheit der Personen, die sich in der Schweiz im Freiheitsentzug befinden, wird korrekt behandelt. Dies hält der Anti-Folter-Ausschuss des Europarats (CPT) in einem Bericht vom Oktober 2021 fest. Allerdings sieht der Ausschuss in verschiedenen Bereichen Optimierungsbedarf. Einige der Empfehlungen wurden in der Zwischenzeit bereits umgesetzt oder in Angriff genommen. Dies geht aus der entsprechenden Stellungnahme des Bundesrats hervor, die er an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 verabschiedet hat.
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