Freispruch Facebook-Kontoinhaber für rassistische Kommentare von Dritten
BGer – Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Neuenburg ab. Sie beantragte die Verurteilung des Inhabers eines Facebook-Kontos wegen Rassendiskriminierung, auf dessen «Pinnwand» Dritte rassistische Kommentare gepostet hatten. Da der Inhaber des Facebook-Kontos von den fraglichen Beiträgen keine Kenntnis hatte, ist seine strafrechtliche Verantwortlichkeit mangels einer spezifischen Rechtsgrundlage ausgeschlossen. (Urteil 6B_1360/2021)
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