Lockerungen bei Dublin-Überstellungen nach Italien
BVGer – Auch bei Personen mit gravierenden Gesundheitsproblemen, die noch kein Asylgesuch in Italien gestellt haben, sind im Rahmen von sog. «take charge»-Überstellungen nach dem Dublin-Abkommen keine vorgängigen Garantien mehr einzuholen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Referenzurteil entschieden. (Urteil D-4235/2021)
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