Jusletter

Lockerungen bei Dublin-Überstellungen nach Italien

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Lockerungen bei Dublin-Überstellungen nach Italien, in: Jusletter 25. April 2022
BVGer – Auch bei Personen mit gravierenden Gesundheitsproblemen, die noch kein Asylgesuch in Italien gestellt haben, sind im Rahmen von sog. «take charge»-Überstellungen nach dem Dublin-Abkommen keine vorgängigen Garantien mehr einzuholen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Referenzurteil entschieden. (Urteil D-4235/2021)

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