Gerichtsentscheid zur Kündigung einer ETH-Professorin
BVGer – Gemäss Bundesverwaltungsgericht war die Kündigung einer Professorin der ETH Zürich weder missbräuchlich noch geschlechterdiskriminierend. Da es der Kündigung aber an einer vorangehenden Mahnung fehlte, spricht das Gericht der Professorin eine Entschädigung von acht Monatslöhnen zu. (Urteil A-4744/2019)
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