Durch Ermittler unter Druck gesetzt – Geständnis unverwertbar
BGer – Ein Geständnis, das im Rahmen einer verdeckten Ermittlung durch unzulässige Druckausübung auf die betroffene Person erlangt wurde, darf nicht für ihre Verurteilung verwendet werden. Dies ergibt sich aus der grundsätzlichen Bedeutung des Rechts, sich nicht selber belasten zu müssen. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich ab. (Urteil 6B_210/2021)
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