Zulässige Dauer von Dublin-Haft überschritten: Beschwerde gutgeheissen
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines algerischen Staatsangehörigen gut, der für mehr als sechs Wochen inhaftiert wurde, nachdem die Anordnung seiner Rückführung nach Belgien im Dublin-Verfahren bereits rechtskräftig geworden war. Die diesbezügliche Haftregelung im Schweizer Recht ist im Einklang mit den Anforderungen der Dublin-III-Verordnung gemäss der Praxis des Gerichtshofs der Europäischen Union auszulegen. (Urteil 2C_610/2021)
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