Teilinkraftsetzung des Informationssicherheitsgesetzes
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. April 2022 Artikel 87 des Informationssicherheitsgesetzes (ISG) vorzeitig in Kraft gesetzt. Diese Bestimmung ermächtigt den Bundesrat, völkerrechtliche Verträge im Bereich der Informationssicherheit abzuschliessen. Damit ermöglicht er den Abschluss von schon länger geplanten Sicherheitsvereinbarungen mit Polen und Kanada.
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