Beschwerde von Goldraffinerien gutgeheissen
BVGer – Die vier Goldraffinerien in der Schweiz müssen die Herkunft ihres Edelmetalles nicht offenlegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Entscheid das Geschäftsgeheimnis höher gewichtet als die Forderung nach mehr Transparenz. (Urteile A-741/2019, A-743/2019, A-745/2019 und A-746/2019)
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