Jusletter

Wie ist das Verhüllungsverbot mit den Grundrechten zu vermitteln?

Art. 10a BV im Kontext der Grund- und Menschenrechtsgarantien

  • Autor/Autorin: Benedict Vischer
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Grundrechte, Menschenrechte
  • DOI: 10.38023/9163fedd-3f70-4dde-a1f0-5f4c71e6ee1c
  • Zitiervorschlag: Benedict Vischer, Wie ist das Verhüllungsverbot mit den Grundrechten zu vermitteln?, in: Jusletter 4. April 2022
Das neue Verhüllungsverbot von Art. 10a BV und der bundesrätliche Umsetzungsvorschlag werfen zahlreiche Grund- und Menschenrechtsprobleme auf. Der Beitrag analysiert die drohenden Eingriffe und legt dar, dass diese in vielen Fällen nicht mit den betroffenen Garantien und der dazu ergangenen Judikatur zu vereinbaren sind. Unter diesen Umständen ist praxisgemäss zumindest den internationalen Menschenrechten Vorrang einzuräumen. Die Missachtung verfassungs- und völkerrechtlicher Bindungen wäre ein bedenklicher Paradigmenwechsel im Umgang mit Konflikten zwischen neuen Verfassungsregeln und der übrigen Rechtsordnung.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Verfassungsartikel und Vorentwurf zur Ausführungsgesetzgebung
  • 2.1. Der neue Art. 10a BV
  • 2.2. Vorentwurf des Bundesrates für eine Ausführungsgesetzgebung vom 20. Oktober 2021
  • 3. Zulässigkeit der drohenden Grund- und Menschenrechtseingriffe
  • 3.1. Vorrang der Grund- und Menschenrechte vor Art. 10a BV
  • 3.2. Vielfältige Grund- und Menschenrechtsprobleme
  • 3.2.1. Eingriffe in diverse Freiheitsrechte
  • 3.2.2. Das Diskriminierungsproblem im Besonderen
  • 3.2.3. Fehlende Bestimmtheit der Regelung
  • 3.3. Reichweite der Rechtfertigungsgründe
  • 3.3.1. Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • 3.3.2. Gleichstellung der Geschlechter
  • 3.3.3. Gesellschaftliches Zusammenleben auf der Basis aufgeklärter europäischer Werte
  • 4. Schweizerische und internationale Rechtsprechung zu Verhüllungsverboten
  • 4.1. Entscheidungen zur Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung und den für die Schweiz verbindlichen Menschenrechtskonventionen
  • 4.1.1. Appellationsgericht Basel-Stadt: Ungültigerklärung einer Basler Gesetzesinitiative
  • 4.1.2. Europäischer Menschenrechtsgerichtshof: Abweisung von Beschwerden gegen das französische und das belgische Verhüllungsverbot
  • 4.1.3. UNO-Menschenrechtsausschuss: Gutheissung zweier Beschwerden gegen das französische Verhüllungsverbot
  • 4.1.4. Schweizerisches Bundesgericht: Teilgutheissung zweier Beschwerden gegen die Ausführungsgesetzgebung zum Tessiner Verhüllungsverbot
  • 4.2. Missachtung der einschlägigen Rechtsprechung durch den bundesrätlichen Umsetzungsvorschlag
  • 4.2.1. Selektive Berücksichtigung der rechtsprechungsmässigen Vorgaben
  • 4.2.2. Missachtung des UNO-Pakts II und der Autorität des MRA im Besonderen
  • 5. Schlussbemerkungen

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