Leihmutterschaft: Genetische Mutter muss Zwillinge adoptieren
BGer – Das Bundesgericht hat bestätigt, dass ein in Georgien durch eine Leihmutter geborenes Zwillingspaar nur zum genetischen Wunschvater ein rechtliches Kindsverhältnis hat. Die genetische Wunschmutter muss ihre rechtliche Beziehung durch eine Stiefkindadoption herstellen. Solange bleibt die Leihmutter die amtlich anerkannte Mutter. (Urteil 5A_545/2020)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare