Nachträgliche Verwahrung: Verfahren erneut vor Zürcher Obergericht
BGer – Nach der Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen einer nachträglichen Verwahrung hat das Bundesgericht das entsprechende Urteil revidiert. Den Fall hat es zur Neubeurteilung ans Zürcher Obergericht zurückgewiesen. Der wegen Mordes verurteilte Mann kommt vorerst nicht frei. (Urteil 6F_5/2022)
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