Jusletter

Bestimmung Invaliditätsgrad nach LSE-Tabellenlöhnen: Keine Änderung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bestimmung Invaliditätsgrad nach LSE-Tabellenlöhnen: Keine Änderung, in: Jusletter 14. März 2022
BGer – Das Bundesgericht hält eine Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung zur Ermittlung des Invaliditätsgrades anhand der Tabellenlöhne der LSE nicht für angezeigt. Es liegen keine ernsthaften sachlichen Gründe für eine Änderung der Praxis vor. Für die korrekte Festlegung des Invaliditätsgrades sind die bisher angewandten Korrekturinstrumente von zentraler Bedeutung. Eine Änderung der Rechtsprechung zum heutigen Zeitpunkt wäre mit Blick auf die per 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Anpassungen des Bundesgesetzes und der Verordnung über die Invalidenversicherung ohnehin nicht opportun. (Urteil 8C_256/2021)

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