Beschwerde gegen Nutzungsplan des Windparks EolJorat Sud abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Gemeinde Cugy (VD) und von elf Privatpersonen gegen den Teilnutzungsplan für den Windpark EolJorat Sud ab. Das Projekt sieht vor, bis 2026 acht Windkraftanlagen in den Wäldern des Jorat zu errichten und die Region Lausanne mit 100 Prozent erneuerbarer Energie zu versorgen. (Urteile 1C_575/2019 und 1C_576/2019)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare