Verwaltung von Unternehmensstammdaten und Zugang zu Gebäudeinformationen des Bundes werden vereinfacht
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 4. März 2022 die Teilrevision der Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV) verabschiedet. Diese setzt den Grundstein für die weitere Umsetzung der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes im Bereich Unternehmen. So schafft sie Klarheit und Transparenz rund um die Definition und die Bearbeitung dieser Daten. Die Revision des Anhangs zur Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR) ihrerseits sieht die Erweiterung der im Internet öffentlich zugänglichen Informationen vor und stärkt so das Potential des Referenzinformationssystems GWR.
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