Wegen Covid-Pandemie Entlassener muss Reststrafe verbüssen
BGer – Ein wegen Veruntreuung verurteilter Mann muss seine Reststrafe als Halbgefangener nach der zeitweisen Schliessung seiner Anstalt wegen der Corona-Pandemie im Frühling 2020 doch noch verbüssen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_753/2021)
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