Teilbedingte Freiheitsstrafe für Hehlerei mit Uhrenteilen bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Neuenburgers abgewiesen, der wegen Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt wurde – davon sechs Monate unbedingt. Der Mann verkaufte zwischen 2017 und 2019 zwischen 1000 und 1200 Zifferblätter und andere Uhrenteile weiter, die bei einem Zulieferer von Luxusmanufakturen gestohlen worden waren. (Urteil 6B_713/2021)
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