Jusletter

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch nach Art. 17 EnG

  • Autor/Autorin: Hüseyin Çelik
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
  • DOI: 10.38023/bef84f28-8197-4120-8988-297815c81e0c
  • Zitiervorschlag: Hüseyin Çelik, Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch nach Art. 17 EnG, in: Jusletter 21. Februar 2022
Der Aufsatz untersucht Möglichkeiten und Grenzen von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV). Die Eigenverbrauchsregelung erlaubt den Grundeigentümerinnen, sich als Endverbraucherinnen am Ort der Produktion mit benachbarten Grundeigentümerinnen zum gemeinsamen Eigenverbrauch zusammenzuschliessen und die zu ihnen in einem Miet- oder Pachtverhältnis stehenden Endverbraucherinnen an diesem ZEV zu beteiligen. Die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst zu verbrauchen (Eigenverbrauch) oder Dritten zum Verbrauch zu veräussern (ZEV), kommt im energierechtlichen Transformationsprozess eine Schlüsselrolle zu.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ausgangslage
  • 2. Eigenverbrauch durch Prosumer (Grundeigentümerinnen)
  • 3. Zusammenschluss zum gemeinsamen Eigenverbrauch (ZEV)
  • 3.1. ZEV der Grundeigentümerinnen
  • 3.2. Beteiligung von Mietern und Pächtern an einem ZEV
  • 3.2.1. Grundsatz
  • 3.2.2. Einführung und Beendigung des ZEV bei bestehenden und neuen Mietverhältnissen
  • 3.2.3. Mindestinhalt der ZEV-Vereinbarung
  • 3.3. Ort der Produktion
  • 3.4. Kosten
  • 3.5. Rechtsform und Rechtsbeziehungen des ZEV
  • 4. Verhältnis des ZEV zum Netzbetreiber (Art. 18 EnG)
  • 4.1. Begriff und Aufgaben des Netzbetreibers
  • 4.2. Anschlusspflicht und gemeinsamer Messpunkt
  • 4.3. Lieferpflicht des Netzbetreibers (Grundversorgung)
  • 4.4. Abnahme- und Vergütungspflicht bzgl. der Netto- und Überschussproduktion
  • 5. Verhältnis zu anderen Förderinstrumenten: Investitionsbeiträge und Einspeisevergütungssystem
  • 6. Fazit

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