Schärfere Strafen für illegalen Handel von geschützten Tieren und Pflanzen
Ab dem 1. März 2022 gelten für den illegalen Handel mit international geschützten Tier- und Pflanzenarten verschärfte strafrechtliche Sanktionen. Der Bundesrat hat am 26. Januar 2022 die Änderung des entsprechenden Bundesgesetzes sowie die Ausführungsbestimmungen dazu in Kraft gesetzt. Schwere Fälle von illegalem Handel gelten ab diesem Zeitpunkt als Verbrechen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare