FINMA setzt antizyklischen Kapitalpuffer um
Der Bundesrat hat am 26. Januar 2022 entschieden, den antizyklischen Kapitalpuffer auf Wohnliegenschaften zu reaktivieren. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hatte sich in der Anhörung für diese Reaktivierung ausgesprochen. Die FINMA wird die Umsetzung des Entscheids bei den Banken eng begleiten.
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