Zürcher Amt entzieht 64-jährigem Iraker zu Unrecht Niederlassung
BGer – Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines heute 64-jährigen Irakers und die Rückstufung in eine jährlich zu verlängernde Aufenthaltsbewilligung durch das Zürcher Migrationsamt war trotz der langandauernden Abhängigkeit von der Sozialhilfe des Mannes unverhältnismässig. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_158/2021)
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