Hausdurchsuchung der Weko bei der Firma Markant war rechtens
BGer – Die Hausdurchsuchung der Weko beim Zahlungsabwickler Markant im September 2020 war rechtmässig. Das hat das Bundesgericht entschieden. In die sichergestellten Daten erhält die Weko vorerst jedoch keine Einsicht. (Urteile 2C_295/2021 und 2C_307/2021)
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