Zum Öffentlichkeitsprinzip im Bereich des Lebensmittelgesetzes
Zur Tragweite des Anspruchs der Öffentlichkeit auf Zugang zu amtlichen Dokumenten im Anwendungsbereich des Lebensmittelgesetzes
Ausgehend von den Grundlagen des Öffentlichkeitsprinzips und dessen Anwendung sowie des Verhältnisses zwischen kantonalen Normen und solchen des Bundesrechts erörtert der Beitrag den Zugang der Öffentlichkeit zu Daten aus dem Vollzug des Lebensmittelgesetzes, dies unter Berücksichtigung der Aarhus-Konvention. Eingegangen wird auch auf die Bedeutung bzw. Anwendbarkeit des Öffentlichkeitsprinzips in Bezug auf Dokumente, die im Zusammenhang mit privatrechtlichen Aufträgen bei den Behörden vorhanden sind.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung
- I. Grundsatz der Öffentlichkeit amtlicher Dokumente mit Geheimnisvorbehalt
- II. Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgrundsatz
- 1. Entgegenstehende gesetzliche Bestimmung
- 2. Beeinträchtigung öffentlicher oder privater Interessen
- III. Zum Verhältnis kantonaler Öffentlichkeitsgesetze zu Geheimhaltungsbestimmungen im besonderen Bundesverwaltungsrecht
- 3. Zugang zu Daten aus dem Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung
- I. Zur Anwendbarkeit der Aarhus-Konvention
- 1. Zum Begriff der Umweltinformationen
- 2. Konkretisierung für den Bereich des Lebensmittelrechts
- II. Öffentlichkeitsprinzipienrelevante Bestimmungen im Lebensmittelgesetz
- 1. Schweigepflicht (Art. 56 LMG)
- 2. Ausnahmen von der Öffentlichkeit (Art. 24 Abs. 4 LMG)
- a. Zur Tragweite des Art. 24 Abs. 4 LMG
- b. Zur Tragweite der Aarhus-Konvention
- c. Zwischenfazit
- 3. Aktive behördliche Information der Öffentlichkeit (Art. 24 Abs. 1, 2 LMG)
- 4. Exkurs: Zur Tragweite des Öffentlichkeitsprinzips im Zusammenhang mit privatrechtlichen Aufträgen
- I. Keine amtlichen Dokumente
- II. Überwiegende private Interessen
- 5. Zusammenfassung
- I. Zusammenfassung
- II. Schlussbemerkung
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