Cum-Ex-Betrug: Deutscher Anwalt soll ausgeliefert werden
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des deutschen Anwalts Hanno Berger gegen seine Auslieferung an sein Heimatland abgewiesen. Dem 70-Jährigen wird vorgeworfen, der Drahtzieher der Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland zu sein, bei dem er den Staat um rund 400 Millionen Euro geprellt haben soll. (Urteil RR.2021.200)
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