Die richterliche Grenzziehung strafbarer Fahrlässigkeit
Zur Möglichkeit der Begehung einer «fahrlässigen Führerflucht»
Im modernen rechtsstaatlichen Strafrecht entscheidet über die Frage nach der grundsätzlichen Strafbarkeit fahrlässigen Verhaltens der Gesetzgeber und nicht die Gerichte. Diese Kompetenzordnung wird im SVG indes suspendiert: Nicht nur, dass die Gerichte entscheiden müssen, ob die Strafbestimmungen des SVG fahrlässig verwirklicht werden können. Diese müssen zudem begründen, weshalb bei einem Straftatbestand eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit ausnahmsweise nicht in Betracht kommt. Dass der Tatbestand der Führerflucht, entgegen der Auffassung des Bundesgerichts, nicht fahrlässig begangen werden kann, soll in diesem Beitrag gezeigt werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Darstellung des Entscheids
- 1. Sachverhalt
- 2. Erwägungen
- III. Analyse und Kritik des Entscheids
- IV. Folgerungen, Ausblick
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