Jusletter

EGMR Lacatus gegen die Schweiz vom 19. Januar 2021

  • Autor/Autorin: Raphaela Cueni
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Menschenrechte, Grundrechte, Recht auf Leben. Persönliche Freiheit, Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit
  • DOI: 10.38023/a8a7f542-4a92-4058-8e43-a72fbe7845ec
  • Zitiervorschlag: Raphaela Cueni, EGMR Lacatus gegen die Schweiz vom 19. Januar 2021, in: Jusletter 19. April 2021
Der EGMR stellt in seinem Urteil vom 19. Januar 2021 fest, dass eine Busse respektive Freiheitsstrafe für rein passives Betteln Art. 8 EMRK verletzt. Die vorliegende Analyse dieses Urteils kommt zum Schluss, dass die Erwägungen zum Eingriff in Art. 8 EMRK überzeugen. Weniger überzeugt jedoch der Verzicht auf eine Thematisierung der Problematik im Rahmen von Art. 10 EMRK und Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK. Das Urteil hat Konsequenzen für Kantone und Gemeinden. Sie müssen entsprechende Verbote anpassen und dabei insbesondere sicherstellen, dass diese ausreichend präzise auf die Verfolgung eines zulässigen öffentlichen Interesses zugeschnitten sind.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Hintergrund des Falls und Sachverhalt
  • 2. Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
  • 2.1. Einordnung mit Blick auf die Praxis der Mitgliedstaaten und internationale Rechtsgrundlagen
  • 2.2. Subsumtion des Sachverhalts unter die Garantien der EMRK
  • 2.3. Beurteilung des Eingriffs in Art. 8 EMRK (Recht auf Privatleben)
  • 2.4. Separate Meinungen zur Betroffenheit der Garantien von Art. 10 EMRK respektive von Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK
  • 3. Einschätzung
  • 3.1. Beurteilung des Eingriffs in das Recht auf Privatleben nach Art. 8 EMRK durch den Gerichtshof
  • 3.2. Bettelverbote: Freiheit der persönlichen Lebensgestaltung oder Meinungsfreiheit?
  • 3.3. Bettelverbote als eine Form der (indirekten) Diskriminierung
  • 3.4. Exkurs: Betteln als privatwirtschaftliche Tätigkeit i.S.v. Art. 27 BV?
  • 4. Auswirkungen auf Bettelverbote in der Schweiz

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