Ausschreibung einer Landesverweisung im Schengener Informationssystem
BGer – Damit die Landesverweisung eines verurteilten Straftäters im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben werden kann, muss kein schweres oder besonders schweres Delikt vorliegen. Entscheidend ist zudem nicht das Strafmass, sondern in erster Linie Art und Häufigkeit der Straftaten, die konkreten Tatumstände sowie das übrige Verhalten der Person. Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Straftäters gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau ab. (Urteil 6B_1178/2019)
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