Abkommen über die Anerkennung des AEO-Status
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. April 2021 das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator, AEO) mit dem Vereinigten Königreich genehmigt. Das Abkommen soll Unternehmen mit dem AEO-Status den Handel mit dem Vereinigten Königreich erleichtern und technische Handelshemmnisse abbauen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare