Jusletter

WEKO: Stromeinkäufe sind öffentlich auszuschreiben

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Energie- und Umweltrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, WEKO: Stromeinkäufe sind öffentlich auszuschreiben, in: Jusletter 12. April 2021
Die Wettbewerbskommission (WEKO) empfiehlt Kantonen und Gemeinden Strombezüge auszuschreiben. Der Stromeinkauf fällt seit Anfang Jahr unter das öffentliche Beschaffungsrecht.

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