Steuerhilfe mit Frankreich: Beschwerden von UBS-Kunden abgelehnt
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerden von fünf UBS-Kunden ab, deren Bankdaten an die französischen Steuerbehörden herausgegeben werden müssen. Diese Entscheide sind nicht endgültig und können beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteile A-3045/2020, A-3047/2020 und A-3048/2020)
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