Beschwerden zur Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative
BGer – Das Bundesgericht schreibt die Beschwerden im Zusammenhang mit Interventionen von Landeskirchen und Kirchgemeinden im Vorfeld der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative als gegenstandslos geworden ab. Auf zwei weitere Beschwerden zur Volksabstimmung vom November 2020 tritt es nicht ein. (Urteile 1C_627/2020, 1C_631/2020, 1C_633/2020, 1C_639/2020, 1C_641/2020 und 1C_713/2020, 1C_715/2020)
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