Ausweglose Situation geschaffen: Freiheitsstrafe für Vergewaltiger
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes zu einer Freiheitsstrafe von 39 Monaten wegen Vergewaltigung bestätigt. Er drohte dem körperlich klar unterlegenen Opfer mit Prügeln und zog vor der Tat den Wohnungsschlüssel ab. (Urteil 6B_1444/2020)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare