Neue Rechtsprechung für Anfechtung des Anfangsmietzinses
BGer – Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung im Streit um den Anfangsmietzins geändert. Künftig ist das investierte Eigenkapital in vollem Umfang der Teuerung anzupassen. (Urteil 4A_554/2019)
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