Modernisierung im Bevölkerungs- und Zivilschutz
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 das totalrevidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt und die Verordnungen über den Bevölkerungsschutz und über den Zivilschutz verabschiedet. Die Totalrevision stärkt die Führung, die Koordination und die Einsatzfähigkeit des Bevölkerungsschutzes im Krisenfall. Für den Zivilschutz bringt sie insbesondere eine Reduktion der Dienstpflicht und eine Flexibilisierung des Dienstleistungssystems.
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