Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
BGer – Die eidgenössische Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» durfte vom Initiativkomitee zurückgezogen werden, nachdem das Bundesgericht 2019 die Abstimmung über das Volksbegehren aufgehoben hatte. Die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten wird durch den Rückzug nicht verletzt. Das Bundesgericht weist die von mehreren Personen erhobenen Beschwerden ab. (Urteile 1C_105/2020, 1C_129/2020)
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