Steuernachfolge bei Auffanggesellschaften (BGE 146 II 73)
– oder nicht doch lieber ein ordentlicher Nachlassvertrag?
In BGE 146 II 73 hat das Bundesgericht die Steuersukzession bei der Mehrwertsteuer ausgedehnt: Bei einer Übertragung des Betriebes oder eines Teilbetriebes hat der Übernehmer die offenen Mehrwertsteuerschulden des übertragenden Rechtsträgers (soweit sie diesen Betriebsteil betreffen) zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn bloss Aktiven übertragen werden (Asset Deal). Konsequenzen hat dies insbesondere für sog. Auffanggesellschaften. Im Folgenden wird aus deren Optik der Entscheid des Bundesgerichts analysiert, untersucht, wie es sich bei den übrigen Steuern verhält, und ein alternativer Weg zur Sanierung dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Die Auffanggesellschaft
- II. Steuernachfolge bei der Mehrwertsteuer
- III. Steuernachfolge bei der Gewinnsteuer?
- IV. Steuernachfolge bei der Verrechnungssteuer?
- V. Steuernachfolge bei den kantonalen Steuern?
- VI. Alternative: Ordentlicher Nachlassvertrag
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