Jusletter

Die Behörden-Beurteilungen des Bundesanwalts in der FIFA-Affäre

Was hat die Strafprozessrechtsarchitektur damit zu tun?

  • Autor/Autorin: Markus Mohler
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden, Strafprozessrecht, Verwaltungsrecht
  • DOI: 10.38023/322d597d-59c6-4d18-a999-87867eb4f9ee
  • Zitiervorschlag: Markus Mohler, Die Behörden-Beurteilungen des Bundesanwalts in der FIFA-Affäre, in: Jusletter 2. November 2020
Der Bundesanwalt wurde in FIFA-bezogenen Verfahren gerichtlich für befangen erklärt und in den Ausstand geschickt. Gegen das u.a. deswegen eingeleitete Disziplinarverfahren wehrte er sich. Die Disziplinarverfügung wurde in fast allen Teilen gerichtlich bestätigt. Die für das Beantragen einer Amtsenthebung oder Suspendierung zuständige Gerichtskommission tat sich schwer. Erst ein Bericht der GPK löste den Knoten. Einer Amtsenthebung kam der Bundesanwalt mit seiner Kündigung knapp zuvor. Die Ursachen für die Wirrungen der Aufsichtsausübung liegen tiefer: in der Architektur der Strafverfolgungsbehörden und daher in der Zweiteilung der Aufsicht.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 1.1. Übersicht
  • 1.2. Vorgeschichte
  • 2. Gerichtsentscheide betreffend Befangenheit und Ausstand
  • 2.1. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts Beschluss BB.2018.190 und 198 vom 17. Juni 2019
  • 2.2. Beschluss CR.2019.3 der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts vom 10. Juli 2019
  • 2.3. Urteil des Bundesgerichts 1B_442/2019 vom 18. März 2020 (I. öffentlich-rechtliche Abteilung)
  • 3. Das Wiederwahlverfahren
  • 4. Die Disziplinaruntersuchung
  • 4.1. Die Urteile betr. Einsetzung einer Fachperson für die Durchführung der Ermittlungen im Disziplinarverfahren
  • 4.1.1. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 2019
  • 4.1.1.1. Zur Frage der Rechtsgrundlage für den Zuzug einer aussenstehenden Fachperson zur Durchführung der Disziplinaruntersuchung
  • 4.1.1.2. Zur Frage der Interessenkollision beim Anwalt des Bundesanwalts
  • 4.1.1.3. Fazit
  • 4.1.2. Urteil des Bundesgerichts vom 10. Januar 2020 (Nichtreintreten)
  • 4.2. Die Disziplinarverfügung und ihre Begründung
  • 4.3. Das Urteil des BVGer vom 22. Juli 2020 betr. Disziplinarverfügung der AB-BA
  • 5. Die Beschlüsse der Gerichtskommission des Parlamentes
  • 5.1. Der Beschluss, ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten
  • 5.2. Kein Beschluss nach Vorliegen des GPK Berichtes
  • 5.3. Der Beschluss betr. Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Bundesanwalt
  • 6. Der Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen des Parlamentes
  • 7. Die Beschlüsse der parlamentarischen Instanzen betr. Aufhebung der Immunität des Bundesanwalts
  • 7.1. Aufforderung der Ratspräsidien vom 11. Juni 2020
  • 7.2. Rechtskommission des Ständerates vom 11. August 2020
  • 7.3. Immunitätskommission des Nationalrates vom 24. August 2020
  • 7.4. Beschluss der Gerichtskommission vom 9. September 2020
  • 8. Übersicht über den Ablauf und die Verfahrensbezüge
  • 8.1. Chronologie
  • 8.2. Verfahrensbezüge
  • 9. Zur staatsrechtlichen Einordnung der AB-BA
  • 9.1. Die relevanten Erlasse betr. die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft
  • 9.1.1. Verfassungsmässige Einordung
  • 9.1.2. Unklarheiten auf Gesetzesstufe
  • 9.1.2.1. Amtsenthebungsverfahren
  • 9.1.2.2. Oberaufsicht über sich selber?
  • 9.1.2.3. Disziplinarverfahren
  • 9.2. Fehlende Bestimmtheit und Lücken
  • 10. Die grundlegenden Problematiken
  • 10.1. Die Architektur der Strafverfolgungsbehörden qua Strafbefehlskompetenz
  • 10.2. Die rechtsstaatliche Problematik
  • 11. Abschliessende Betrachtungen

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.