Jusletter

Verschärfung der Sanktionen im Vergaberecht

  • Autor/Autorin: Astrid Waser
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Vergaberecht
  • DOI: 10.38023/ef0065cf-9e1b-48a6-bc5c-841ccd7af39d
  • Zitiervorschlag: Astrid Waser, Verschärfung der Sanktionen im Vergaberecht, in: Jusletter 28. September 2020
Am 1. Januar 2021 tritt das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft. Darin erfahren unter anderem die Sanktionen einige relevante Verschärfungen. Der vorliegende Beitrag gibt eine Übersicht über die nach dem neuen Recht geltenden Massnahmen und Sanktionen und prüft, welche Verfahrensgarantien die Vergabestellen den betroffenen Unternehmen in Sanktionsverfahren zu gewährleisten haben. Kritisch hinterfragt wird auch das Zusammenspiel zwischen den Sanktionen im Vergaberecht und den Sanktionen in anderen Erlassen wie beispielsweise dem Kartellgesetz, die nebeneinander Gültigkeit beanspruchen. Der vorliegende Beitrag erfolgt mit einem Fokus auf das Bundesrecht, jedoch wird, wo relevant, auch das interkantonale Recht in die Ausführungen miteinbezogen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Vergaberechtliche Massnahmen
  • 2.1. Der Ausschluss eines Anbieters vom laufenden Vergabeverfahren
  • 2.2. Die Streichung aus dem Verzeichnis geeigneter Anbieter
  • 2.3. Der Widerruf eines Zuschlags
  • 2.4. Sonderfall des Abbruchs eines Vergabeverfahrens
  • 3. Vergaberechtliche Sanktionen
  • 3.1. Vorbemerkungen
  • 3.2. Der strafähnliche Charakter von Art. 45 BöB 2019/IVöB
  • 3.3. Der Ausschluss eines Anbieters von künftigen öffentlichen Aufträgen
  • 3.4. Die Verwarnung als Vorstufe
  • 3.5. Busse
  • 4. Verfahrensrechte und Rechtsschutz in Bezug auf die neuen Sanktionen
  • 4.1. Sanktionsverfahren
  • 4.2. Rechtsmittelverfahren
  • 5. Vergaberechtliche Sanktionen im Zusammenspiel mit Sanktionen ausserhalb des Vergaberechts
  • 6. Schlussbemerkungen

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