Bundesrat passt Kriterien zur Abgabe von medizinischem Heroin an
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. September 2020 beschlossen, Artikel 13 der Betäubungsmittelsuchtverordnung (BetmSV) zu ändern. Zur Minimierung der Risiken einer Infektion mit COVID-19 können Patientinnen und Patienten aufgrund strikter Kriterien bis zu sieben Tagesdosen medizinischen Heroins mitgegeben werden. Diese Änderung bleibt bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft.
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