Jusletter

Bundesrat passt Kriterien zur Abgabe von medizinischem Heroin an

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bundesrat passt Kriterien zur Abgabe von medizinischem Heroin an, in: Jusletter 28. September 2020
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. September 2020 beschlossen, Artikel 13 der Betäubungsmittelsuchtverordnung (BetmSV) zu ändern. Zur Minimierung der Risiken einer Infektion mit COVID-19 können Patientinnen und Patienten aufgrund strikter Kriterien bis zu sieben Tagesdosen medizinischen Heroins mitgegeben werden. Diese Änderung bleibt bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft.

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